Die Änderungssatzung der Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 ist vergangene Woche in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung betrifft die Wiedereinführung des freien Prüfungsversuchs (siehe § 9 Abs. 1). Im Gegensatz zur Regelung aus der Rahmenprüfungsordnung für das Sommersemester 2020 wurde der freie Prüfungsversuch allerdings eingeschränkt; folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit er greift:
- Inhaltliche Geltung: Es sind nur schriftliche Prüfungen betroffen.
- Zeitliche Geltung: Es sind nur Prüfungen betroffen, die zwischen dem 20.01.2021 und dem 30.04.2021 angetreten werden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen vom Sommersemester 2020 auch jetzt:
- Bestandene Prüfungen zählen;
- es ist kein Notenverbesserungsversuch möglich;
- der freie Prüfungsversuch gilt nicht für Abschlussarbeiten und auch nicht bei Täuschung/Unterschleif.