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Bewerbung

Erläuterung zu Bewerbung und Eignungsverfahren

Der Masterstudiengang Public History und Kulturvermittlung beginnt stets zum Wintersemester. Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juni jeden Jahres. Der Zugang ist an ein Eignungsverfahren gekoppelt.

Ihre formlose schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse:

Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte
Sekretariat
Universität Regensburg
93040 Regensburg

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Masterstudiengang sind gekoppelt an ein Eignungsverfahren, das im Anschluss an die Bewerbungsfrist durchgeführt wird.

Hierzu sind der schriftlichen Bewerbung bzw. dem Antrag beizulegen:

ein Lebenslauf mit der Darlegung des wissenschaftlichen Werdegangs (bzw. des vorhergehenden Studiums).

das Abschlusszeugnis eines Hochschulstudiums mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit oder vergleichbarem Studienumfang in einem geistes-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fach mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,00. Kann das Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorgelegt werden, so ist ein aktuell beglaubigter Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 150 Leistungspunkten sowie über die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Durchschnittsnote des Erstabschlusses beizubringen. Das Abschlusszeugnis selbst ist in diesem Fall spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachzuweisen.

falls vorhanden der Nachweis über mindestens 30 Leistungspunkte, die im Rahmen des grundständigen Studiums im Bereich der Geschichtswissenschaft oder Vergleichenden Kulturwissenschaft/Europäischen Ethnologie erbracht wurden. Sollte dieser Nachweis nicht möglich sein – nach einem geistes-, kultur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fachstudium ohne Geschichte und Vergleichende Kulturwissenschaft/Ethnologie -, sind entsprechende nachholende Kurse (Propädeutikum und Proseminar in Geschichtswissenschaft oder Einführungsvorlesung und Methodenseminar in Vergleichender Kulturwissenschaft) im Laufe der ersten Semester zu belegen.

bei Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung.

Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) sowie einer weiteren modernen europäischen Fremdsprache oder Latein oder Griechisch auf dem Niveau A2 GER. In der Regel werden die Sprachkenntnisse durch ein deutsches Abiturzeugnis (Fotokopie genügt) nachgewiesen.

Jede:r Studieninteressierte wird zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Prüfgespräch, es dient vielmehr dem gegenseitigen Kennenlernen. Professor*innen der UR erläutern die Struktur und die Ziele des Studiengangs, die Studieninteressierten haben die Möglichkeit ihre Erwartungen zu schildern und zu diskutieren. Nach dem Gespräch sollen die Studieninteressierten besser einschätzen können, ob der Master Public History und Kulturvermittlung zu ihrem Ausbildungsweg passt.

Die Eignung ist nachgewiesen, wenn mindesten die Gesamtnote [also Zeugnis oder Hochrechnung auf 180 LP, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt oder nochmalige Prüfung, wenn das Zeugnis endgültig vorliegt] 2,0 erreicht wurde.

(Stand: April 2024)