Erläuterung zu Bewerbung und Eignungsverfahren
Der Masterstudiengang Public History und Kulturvermittlung beginnt stets zum Wintersemester. Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juni jeden Jahres. Der Zugang ist an ein Eignungsverfahren gekoppelt.
Ihre formlose schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse:
Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte
Sekretariat
Universität Regensburg
93040 Regensburg
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Masterstudiengang sind gekoppelt an ein Eignungsverfahren, das im Anschluss an die Bewerbungsfrist durchgeführt wird.
Hierzu sind der schriftlichen Bewerbung bzw. dem Antrag beizulegen:
ein Lebenslauf mit der Darlegung des wissenschaftlichen Werdegangs (bzw. des vorhergehenden Studiums).
das Abschlusszeugnis eines Hochschulstudiums mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit oder vergleichbarem Studienumfang in einem geistes-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fach mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,00. Kann das Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorgelegt werden, so ist ein aktuell beglaubigter Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 150 Leistungspunkten sowie über die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Durchschnittsnote des Erstabschlusses beizubringen. Das Abschlusszeugnis selbst ist in diesem Fall spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachzuweisen.
falls vorhanden der Nachweis über mindestens 30 Leistungspunkte, die im Rahmen des grundständigen Studiums im Bereich der Geschichtswissenschaft oder Vergleichenden Kulturwissenschaft/Europäischen Ethnologie erbracht wurden. Sollte dieser Nachweis nicht möglich sein – nach einem geistes-, kultur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fachstudium ohne Geschichte und Vergleichende Kulturwissenschaft/Ethnologie -, sind entsprechende nachholende Kurse (Propädeutikum und Proseminar in Geschichtswissenschaft oder Einführungsvorlesung und Methodenseminar in Vergleichender Kulturwissenschaft) im Laufe der ersten Semester zu belegen.
bei Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung.
Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) sowie einer weiteren modernen europäischen Fremdsprache oder Latein oder Griechisch auf dem Niveau A2 GER. In der Regel werden die Sprachkenntnisse durch ein deutsches Abiturzeugnis (Fotokopie genügt) nachgewiesen.
die eigenständige Darlegung und Entwicklung einer Forschungsfragestellung und/oder eine Ideenskizze zu deren praktischer Umsetzung (z.B. in Form eines Ausstellungsprojekts) aus dem Bereich der Public History im Umfang von maximal 6.000 Zeichen (mit Leerzeichen und mit möglichen Literaturangaben). Diese Ausführungen sollen erste Grundlagen und Vorstellungen erkennen lassen, was man unter Public History versteht, wie man sich dem Themenfeld annähern will und in welcher Weise man zu praktischen Umsetzungen kommen könnte. Der Text wird nach den Kriterien schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie inhaltliche und methodisch-konzeptionelle Schlüssigkeit der Darlegungen und möglicher Arbeits- bzw. Forschungsperspektiven bewertet.
Jede:r Studieninteressierte wird schließlich noch zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen, das der zusätzlichen Einschätzung seiner fachlichen Eignung dient. Das Gespräch dauert mindestens 15 Minuten und wird von Professor*innen der an dem Studiengang beteiligten Fächer/Institute geführt. In dem Gespräch wird überprüft, ob der*die Bewerber*in über ausreichende Fähigkeiten verfügt, um den Masterstudiengang Public History und Kulturvermittlung voraussichtlich erfolgreich abzuschließen. Dazu gehören:
- ein solides Grundwissen in den bisher studierten Fächern der Geschichts-, Kultur- oder Gesellschaftswissenschaften;
- die Fähigkeit, erlernte Methoden und erworbenes inhaltliches Wissen bei der Einordnung und Bewertung kulturhistorischer Sachverhalte einzusetzen sowie Überlegungen anzustellen, wie diese Kenntnisse auf Fragen der öffentlichen Geschichts- und Kulturvermittlung angewendet werden können
- Vorstellungen und Perspektiven zu Themen der Public History und Kulturvermittlung und zu damit zusammenhängenden Formen praktischer Anwendung- und Umsetzungsmöglichkeiten.
Der Prüfungsausschuss bewertet den gesamten Bewerbungsvorgang mit folgender Gewichtung:
- Note zum Zeitpunkt der Bewerbung mit 50 %
- schriftliche Ausdrucksfähigkeit mit 15 %
- Forschungsfrage mit 15 %
- das Auswahlgespräch mit 20 %.
Die Eignung ist nachgewiesen, wenn mindestens die Bewerbungsnote 1,8 erreicht wurde.
(Stand: April 2021)